Springen bei Hochbegabten

hochbegabtes Kind bei der ArbeitSpringen bei hochbegabten Kindern

Anmerkung:  Springen kompensiert die fehlende Leistungsdifferenzierung innerhalb einer Jahrgangsstufe, indem es die Kinder ersatzweise in der Jahrgangsabfolge beschleunigt. Immer bedeutet Springen organisatorischen und seelischen Aufwand für Lehrkräfte, Eltern und Kinder.

Nur in Anerkennung des Faktischen, dass nämlich hochbegabte Kinder in ihrer altersangemessenen Lernumgebung oft nicht begabungsgerecht herausgefordert werden, ist es notwendig, Ratschläge zum Springen zu geben. Viel lieber würden wir allen unterrichtenden Lehrkräften Hilfen zur Leistungsdifferenzierung und individuellen Förderung geben, so dass leistungsstarke und/oder hochbegabte Kinder mit ihren Gleichaltrigen vorangehen könnten.

Ratschläge zum Springen bei Hochbegabung

Wenn ein Kind in Gefahr steht, die Lust am Lernen  –  durch die fehlende Passung mit den gebotenen Lernherausforderungen  –  zu verlieren oder sie bereits verloren hat, muss  Unterstützung angeboten werden, um einer weiteren riskanten Entwicklung vorzubeugen. In die nächste Jahrgangsstufe vorzurücken ist eine der Optionen für diese Unterstützung. Diese Option ist auch dann aussichtsreich, wenn die Schülerin oder der Schüler bereits Leistungseinbußen oder Verhaltensprobleme erkennen lässt. Vorbereitend sollte die Lehrerin oder der Lehrer der aufnehmenden Klasse gefragt werden: Trauen sie sich zu, das hochbegabte Kind anzuleiten, freuen sie sich womöglich auf diese Aufgabe? Die positive und unterstützende Einstellung in der aufnehmenden Lehrkraft und Klasse ist wichtig; kann sie nicht erreicht werden, sollte die Maßnahme Springen nicht erwogen werden. (Die Anmerkung im nächsten Absatz beachten!)

Natürlich ist die Suche nicht auf die aktuelle Schule begrenzt. Eine Klasse zu überspringen in Kombination mit einem Schulwechsel kann bei bereits eskalierten Konflikten ausgesprochen entlastend wirken. Die Genehmigung für das Springen setzt die Zustimmung der Lehrerschaft der abgebenden Klasse und der zuständigen Schulleitung voraus. Der Rat, im ersten Schritt die Lehrerin oder den Lehrer der aufnehmenden Klasse zu wählen, bedeutet daher nicht, dass die aktuell zuständige Lehrkraft übergangen werden darf. Wenn das Vertrauensverhältnis gegeben ist, ist es vernünftig, ihr parallel von der Überlegung Kenntnis zu geben. Sonst sollte sie, sobald Lösungen im ersten Schritt erkennbar werden, einbezogen werden.

Pädagogische Probleme, die mit dem Springen erwartet werden, sind am besten zu lösen, indem man wartet, ob sie überhaupt auftreten. Der Vorschlag zu springen, enthält eine Botschaft an das Kind: Wir trauen dir viel zu. Konsequenterweise sollte die erste Zeit in der neuen Klasse daher von (zusätzlichem) Druck entlastet sein, damit  das Kind sich einfinden kann. Die günstigste Zeit eine Klasse zu überspringen ist die nach den Sommerferien. Wenn die Schule zustimmt, bis zu den Herbstferien keine Noten zu geben, kann sich das Kind in der neuen Klasse orientieren und gegebenenfalls seine Nachholbedürfnisse bestimmen. Meistens dauert es nicht mehr als sechs Wochen, bis der Anschluss gefunden ist.

Eine Vereinbarung zum Springen kann allenfalls ein einseitiges Widerrufsrecht enthalten: Aus schulischer Sicht sollte das Kind ohne Wenn und Aber vorrücken. Längere Probezeiten setzen es unter Druck und gestalten jeden Tag zur Prüfung. Sollte aber umgekehrt das  Kind den Mut verlieren, sollten Lehrkräfte und Eltern gemeinsam mit dem Kind eine Lösung suchen.

Ein Sabbath-Jahr für hochbegabte Kinder?

Problematisch können die Verläufe nach Springen in der Vorpubertät werden. Wenn ein Kind früh eingeschult wurde und dann gesprungen ist, kommt es unter Umständen mit acht Jahren in die weiterführende Schule. Das Institut für Leistungsentwicklung regt ein Sabbath-Jahr an, das nach zuvor erfolgter Beschleunigung dann zu einer „produktiven Verlangsamung“ führen könnte. Produktiv kann ein Sabbath-Jahr sein, wenn es im curricularen Fortgang aufhält, aber mit außercurricularen Inhalten und erlebnispädagogischen Angeboten herausfordert.

2 Antworten auf „Springen bei Hochbegabten“

    1. Das Sabbatjahr ist keine anerkannte Einrichtung in Hessen. Wir gehen mit unserer Privatschule in diese Arbeit. Ziel ist es, hochleistende Kinder, die sehr jung in die Sek.I kommen, zu schützen. Sie arbeiten außercurricular für bestimmte Zeit und steigen dann wieder in eine Jahrgangsstufe ein.

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